Was erledige ich wo?
Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Kurztext
- Bebauungsplan Auskunft
- Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
- neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
- ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
- zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Zuständigkeit
örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Fristen
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Keine
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-72E-Mail: planung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerdem Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.
Frau S. Steinhagen
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauleitplanung
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04191 9506-72
planung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
9
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de